AGB und Reisebedingungen von Urbexplorer Reisen
Einzelunternehmen Marek Romanowicz
(im Folgenden „Urbexplorer Reisen“ genannt)
Stand: Juli 2025
Vertragsabschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Urbexplorer Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, online oder mündlich erfolgen. Für Gruppenanmeldungen haftet der Anmelder für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitangemeldeten Personen.
1.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) durch Urbexplorer Reisen zustande.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar. Urbexplorer Reisen ist an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt (z. B. durch Zahlung des Reisepreises).
Leistungen und Leistungsänderungen
2.1 Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweils gültigen Prospekt, auf der Website oder in der individuellen Reiseausschreibung sowie aus der Buchungsbestätigung.
2.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Urbexplorer Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.3 Urbexplorer Reisen verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.
Bezahlung und Sicherungsschein
3.1 Nach Vertragsschluss erhält der Kunde den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB von der R+V Versicherung, der die Absicherung der Kundengelder im Insolvenzfall bestätigt.
3.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig.
3.3 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu leisten, sofern die Reise nicht gemäß Ziffer 5 storniert wurde.
3.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
3.5 Zahlungen erfolgen per Überweisung oder nach individueller Vereinbarung.
Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Urbexplorer Reisen. Der Rücktritt hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
4.2 Urbexplorer Reisen kann im Falle des Rücktritts folgende pauschalierte Entschädigungen verlangen:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
- 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 90 %
4.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson stellen, sofern diese den Anforderungen der Reise genügt und keine behördlichen Auflagen entgegenstehen. Urbexplorer Reisen kann dem Wechsel aus sachlichen Gründen widersprechen. Für die Umbuchung kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben werden.
Rücktritt und Kündigung durch Urbexplorer Reisen
5.1 Urbexplorer Reisen kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält Urbexplorer Reisen den Anspruch auf den Reisepreis.
5.2 Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Urbexplorer Reisen die Reise bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn absagen. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.3 Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder erheblichen Sicherheitsrisiken kann Urbexplorer Reisen die Reise absagen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Kunde ebenfalls eine vollständige Rückzahlung.
Haftung
6.1 Urbexplorer Reisen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
6.2 Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
6.3 Urbexplorer Reisen haftet nicht für Fremdleistungen (z. B. Museumsführungen, Flüge, Transfers), die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich gegenüber Urbexplorer Reisen anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
7.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in Textform geltend gemacht werden.
7.3 Reiseunterlagen sind nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Fehler sind unverzüglich zu melden.
Reisebedingungen und besondere Hinweise
8.1 Die Teilnahme an den Reisen von Urbexplorer Reisen erfordert eine gute körperliche und geistige Verfassung, Teamfähigkeit sowie eine gewisse Abenteuerlust.
8.2 Die Reisen führen teils in abgelegene Gebiete oder zu verlassenen Orten mit eingeschränkter Infrastruktur. Teilnehmer sind zur Einhaltung von Sicherheitsanweisungen verpflichtet.
8.3 Bei Reisen zu sogenannten „Lost Places“ oder ehemaligen Militäranlagen kann es durch behördliche Maßnahmen kurzfristig zu Änderungen oder Absagen kommen.
8.4 Der Kunde ist für die Gültigkeit von Ausweisdokumenten, Visa, gesundheitlichen Anforderungen und Einreisebestimmungen selbst verantwortlich.
Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und – falls gewünscht – zur Zusendung von Informationsmaterial verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Unterkunftspartner). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: [www.urbexplorer.com/datenschutz]
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von Urbexplorer Reisen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Veranstalter:
Urbexplorer Reisen
Inhaber: Marek Romanowicz
Website: [www.urbexplorer.com]
Versicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG (Sicherungsschein gemäß § 651r BGB)
(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.