Inhaltsübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Reisebedingungen
Urbexplorer Reisen – Inhaber Marek Romanowicz (Einzelunternehmen)
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote im Sinne von § 651a BGB. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und Urbexplorer Reisen – Inhaber: Marek Romanowicz, nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt.
Abschluss des Reisevertrages
- Mit der Anmeldung bietet der Kunde Urbexplorer Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
- Die Anmeldung kann elektronisch (Internet) erfolgen. Der Anmelder haftet für Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden, sofern er dies ausdrücklich erklärt hat.
- Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält eine Reisebestätigung mit Sicherungsschein.
- Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das 10 Tage bindend bleibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
Definitionen
- Verbraucher: Natürliche Personen, die nicht gewerblich buchen.
- Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit buchen.
- Veranstalter: Urbexplorer Reisen.
Bezahlung
- Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen.
- Anzahlung: 30 % des Reisepreises sofort nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins.
- Restzahlung: 40 Tage vor Reisebeginn, sofern die Durchführung gesichert ist.
- Kurzfristige Buchungen: Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins.
- Wird trotz Fristsetzung nicht gezahlt, kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten berechnen.
Leistungen
- Maßgeblich sind die Leistungsbeschreibungen im Internetportal und die Angaben in der Reisebestätigung.
- Änderungen vor Vertragsabschluss sind möglich, werden jedoch vor der Buchung mitgeteilt.
- Individuelle Reiseverläufe ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot.
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Stornokosten
Zeitpunkt des Rücktritts | Pauschale Entschädigung |
bis 60 Tage vor Reisebeginn | 30 % des Reisepreises |
59 – 30 Tage vor Reisebeginn | 40 % des Reisepreises |
30 – 10 Tage vor Reisebeginn | 80 % des Reisepreises |
10 – 1 Tag vor Reisebeginn | 90 % des Reisepreises |
Am Tag des Reisebeginns / Nichtantritt | 100 % des Reisepreises |
Der Kunde kann nachweisen, dass dem Veranstalter geringere oder keine Kosten entstanden sind.
5.3 Umbuchungen
Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn sind gegen ein Entgelt von 100 € pro Vorgang möglich. Danach nur durch Rücktritt und Neubuchung.
5.4 Ersatzpersonen
Bis Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson benennen. Diese tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Veranstalter kann ablehnen, wenn Anforderungen nicht erfüllt sind.
Versicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bemüht sich der Reiseveranstalter um Erstattung ersparter Aufwendungen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Rücktrittsgrund | Rücktrittsfrist | Folgen für den Kunden |
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl | spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn | Volle Rückerstattung |
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit | bis 60 Tage vor Reisebeginn | Volle Rückerstattung |
bis 30 Tage vor Reisebeginn | Volle Rückerstattung | |
weniger als 30 Tage vor Reisebeginn | Nur bei außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt, Sicherheitslage, Tod des Reiseveranstalter) | |
Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie) | jederzeit | Rückzahlung des Reisepreises; Mehrkosten Rückbeförderung hälftig geteilt |
Vertragswidriges Verhalten des Kunden | jederzeit | Kündigung, Anspruch auf Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen |
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei höherer Gewalt können beide Seiten kündigen. Mehrkosten der Rückbeförderung werden hälftig geteilt.
Tod des Reiseveranstalters
- Da Urbexplorer Reisen als Einzelunternehmen geführt wird, ist der Reisevertrag untrennbar an die Person des Inhabers gebunden.
- Im Falle des Todes des Inhabers endet der Reisevertrag automatisch.
- Bereits gezahlte Kundengelder werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie über die bestehende Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein) zurückerstattet.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Reiseleistungen, sind ausgeschlossen.
Gewährleistung, Obliegenheiten, Verjährung
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Kündigung nur nach angemessener Fristsetzung möglich.
- Ansprüche verjähren nach 2 Jahren.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
Eigenanreise und Treffpunkt
- Die An- und Abreise zum vereinbarten Treffpunkt der Reise erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Kunden.
- Verspätungen bei der Anreise, die zu einer Verzögerung oder Störung des Reiseablaufes führen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- Entstehen dem Reiseveranstalter durch verspätetes Eintreffen des Kunden zusätzliche Kosten (z. B. für Transport, Übernachtungen oder organisatorische Maßnahmen), so sind diese vom Kunden zu tragen.
- Ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung des Reisepreises wegen verpasster Reiseleistungen aufgrund verspäteter Eigenanreise besteht nicht.
Haftung des Reiseveranstalters
- Haftung für nicht-körperliche Schäden: Max. dreifacher Reisepreis.
- Sachschäden: Max. 4.100 €, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
- Abweichende Regelungen internationaler Abkommen bleiben unberührt.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Informationen werden durch Urbexplorer Reisen vor Reisebeginn mitgeteilt.
- Einhaltung liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Nachteile durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Kunden.
Preisanpassungen
- Möglich bei Erhöhung von Beförderungskosten, Steuern, Wechselkursen.
- Nicht zulässig ab 20 Tagen vor Reisebeginn.
- Bei Preiserhöhungen über 5 %: Rücktrittsrecht des Kunden.
Datenschutz
- Daten werden zur Vertragsabwicklung gespeichert.
- Weitergabe nur an verbundene Unternehmen.
- Widerruf jederzeit möglich, danach Löschung der Daten.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht den Vertrag.
- Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: 08/2025
Urbexplorer Fotoreisen – Inhaber: Marek Romanowicz
Aroser Allee 90, 13407 Berlin
[email protected]
(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.