Digitaler Impfpass – Urlaub in der EU wird endlich einfacher

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Die CovPass-App bringt den digitalen Impfnachweis auf das Smartphone

Das neue Corona-Impfzertifikat macht Reisen wieder ein Stück einfacher – ab dem 1. Juli soll die CovPass-App EU-weit akzeptiert werden. Egal ob beim Check-in am Flughafen, im Hotel oder an der Eintrittskasse von Sehenswürdigkeiten: mit der CovPass-App lässt sich ab sofort leichter nachweisen, dass man geimpft, Genesen oder aktuell getestet ist. Damit besteht pünktlich zu den Sommerferien die Möglichkeit, einen in Deutschland ausgestellten Nachweis über eine Impfung, einen frischen Test oder überstandener Infektion über einen QR-Code europaweit auszulesen. An welchen Stellen die Zertifikate Urlaube, Shoppingausflüge oder Wochenendtrips erleichtern, legt jedes Land selbst fest.

Trotzdem vorher über die Corona-Lage im jeweiligen Land informieren

Eine Einigung der EU-Staaten sieht jedoch vor, dass je nach Infektionslage in einem Land auch wieder Beschränkungen selbst für vollständig Geimpfte eingeführt werden können, man sollte sich also auch immer kurzzeitig vorher über die Corona-Lage im jeweiligen Land informieren. Deutschland hat für sogenannte Virusvariantengebiete wie Portugal, Großbritannien oder Indien, in denen etwa die Delta-Variante stark verbreitet ist, europaweit die strengsten Regeln, wie Kanzleramtschef Helge Braun betont. Wer aus solchen Ländern zurück in die Bundesrepublik kommt, muss 14 Tage in Quarantäne und kann sich nicht freitesten lassen.

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis innerhalb Europas problemlos reisen?

Das EU-Covid-Zertifikat kann dennoch einfachere Reisen vor allem in Gebiete mit einer geringen Verbreitung von Virusmutanten ermöglichen. Die EU einigte sich in einem für sie ungewöhnlich schnellem Tempo von wenigen Monaten auf die Ausgestaltung der Nachweise. Nur in einer Handvoll Staaten werden sie noch nicht ausgegeben. Darunter sind etwa Schweden, Malta und Irland. Mit dabei sind aber auch Nicht-EU-Länder wie Norwegen und Island. Offizieller Start ist der 1. Juli, ab dann sollten alle EU-Länder an die notwendige gemeinsame Technik angeschlossen sein. Das ist gelungen.

CovPass-App: Digitaler Impfnachweis für Android und iOS

Wie die Corona-Warn-App ist auch die CovPass-App kostenlos erhältlich und ihre Nutzung freiwillig. Die Smartphone-App CovPass hat anders als die Corona-Warn-App keine Kontaktverfolgungsfunktion. Stattdessen können Sie mit der CovPass-App einen Nachweis über erfolgte Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden. Damit es hier nicht zu Fälschungen kommt, gibt es einen Verifizierungsmechanismus. Die App umfasst 3 Schritte:

  • Impfnachweis einscannen: Mit der App scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Impfzertifikat mit der App ein. Wer noch geimpft wird, bekommt den Nachweis ab kommender Woche im Impfzentrum, beim Hausarzt und in den Krankenhäusern. Bereits Immunisierte erhalten das Dokument gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und des gelben Impfausweises in teilnehmenden Apotheken oder in manchen Bundesländern per Post.
  • QR-Code anzeigen: Als Nachweis für eine vollständige Impfung zeigt die CovPass-App dann gleich auf dem Startbildschirm einen QR-Code an.
  • QR-Code abscannen: Bei Einlasskontrollen können Sie so schnell Ihren Impfstatus nachweisen. Der QR-Code in der App kann dabei wiederum abgescannt werden und bestätigt Ihre Impfungen.
  • Wichtig: Der QR-Code ist erst dann gültig, wenn 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind. Bei einer Überprüfung zeigt der QR-Code außerdem nur die nötigsten Informationen an, etwa Impfstatus, Namen und Geburtsdatum. Neben der App ist dann auch noch ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, nötig.

Was bringt mir das EU-Gesundheitszertifikat?

Das digitale Dokument ist eine Art digitaler Ausweis. Er gilt als wichtige Bescheinigung, damit Bundesbürger sich ohne Einschränkungen innerhalb der EU bewegen können. Zeitgleich werden Genesene und Geimpfte mit Getesteten gleichgestellt. Wer also noch keine Impfung erhalten hat, kann trotzdem verreisen – er braucht dann aber einen zusätzlichen Antigen-Schnelltest. Im digitalen Gesundheitszertifikat sind Impfung, Genesungsnachweise und der aktuellste Antigen-Schnell- oder PCR-Test gespeichert. Werden die Nachweise hochgeladen, erstellt das Zertifikat einen QR-Code, der bei der Einreise abgescannt wird – entweder maschinell oder über einen Sicherheitsmitarbeiter.

Wer bekommt das digitale Zertifikat?

Alle EU-Bürger haben ein recht auf das digitale EU-Gesundheitszertifikat. Sie müssen genesen, geimpft oder getestet sein. Als “genesen” gelten Bundesbürger, deren positives PCR-Testergebnis nachweislich maximal 180 Tage (sechs Monate) zurückliegt.

Als “vollständig geimpft” gelten Bundesbürger, die nach einer nachweislichen Corona-Infektion eine Schutzimpfung erhalten haben oder den vollen Impfschutz durch die Vakzine Astrazeneca, BioNTech, Moderna oder Johnson & Johnson erhalten haben. In beiden Fällen muss die abschließende Impfung 14 Tage zurückliegen. Die Impfstoffe Cansino, Curavec, Novavax, Sinovac Sinopharm und Sputnik V sind nach bisherigem Stand in der EU nicht zugelassen. Wer mit diesen Vakzinen geimpft wurde, braucht bei der Ein- und Ausreise in ein EU-Mitgliedstaat einen zusätzlichen negativen Corona-Test.

Als “getestet” gelten alle Reisende, die einen aktuellen und negativen Antigen-Schnelltest vor Reiseantritt vorlegen können. Bei einem PCR-Test darf der Testzeitraum nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt zurückliegen.

Wer stellt den digitalen Impfpass aus?

Impfzentren, Hausärzte, Gesundheitsämter und Krankenhäuser sollen das digitale Zertifikat ausstellen. Auf Wunsch der EU sollen auch Apotheken mitmachen. In Deutschland gibt es das Zertifikat zum Start im Impfzentrum, beim Hausarzt und in den Krankenhäusern. Gegen Vorlage des gelben Impfausweises das digitale Zertifikat können teilnehmende Apotheken ab 14. Juni das Dokument ebenfalls ausstellen.

Wie funktioniert das digitale Zertifikat auf Reisen?

Die EU setzt dabei auf ein Ampel-Verfahren. Erscheint beim Abscannen des QR-Codes am Prüfgerät ein grünes Licht, ist das Zertifikat gültig und die Person darf verreisen. Taucht ein rotes Licht auf, ist der Testnachweis abgelaufen oder es fehlt die Zweitimpfung.

Welche Daten sind im QR-Code versteckt und was passiert mit meinen Daten?

Der QR-Code zeigt den Namen und das Geburtsdatum des Besitzers an. Zudem stehen hinter dem Code auch Informationen zur Impfung, Genesungen und Testung. Wann wurde der Besitzer geimpft, getestet und wann war er erkrankt? Wer hat den Nachweis, wo und wann ausgestellt? Zusätzlich verbergen sich auch Impfstoff und Impfcharge hinter dem Code. Wie die Pressestelle der EU-Kommission auf Anfrage erläutert, werden alle persönlichen Daten ausschließlich auf dem mobilen Endgerät gespeichert. Flughafen-Mitarbeiter sollen nur prüfen können, ob der Reisende auch wirklich über ein gültiges Zertifikat verfügt und ein- oder ausreisen darf. Ob Reisende geimpft, getestet oder genesen sind, soll der Mitarbeiter nicht sehen können.

Welche Dokumente brauche ich beim Reisen?

Um Betrugsversuche vorzubeugen, müssen Reisende das digitale Gesundheitszertifikat zusammen mit ihren Ausweisdokumenten vorzeigen. In vielen Fällen soll das am Check-In passieren. Einige Länder können zusätzliche Kontrollen an der Sicherheitsschleuse oder am Gate durchführen. Seit Ausbruch der Corona-Krise gelten auch in vielen Ländern sogenannte Einreiseformulare. Reisende müssen sich vorab registrieren und ihre Kontaktdaten im Urlaub hinterlegen. Im Ernstfall sollen sie dann über einen möglichen Hotspot-Ausbruch informiert werden.

Wo kann ich mit dem digitalen Impfausweis reisen?

Das digitale Gesundheitszertifikat gilt in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Konkret betrifft das also folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island (EWR), Liechtenstein (EWR), Norwegen (EWR) und die Schweiz.

Fundstelle: Chip-Online, Robert-Koch Institut, Bundesgesundheitsministerium

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