Kerngesund und sicher – Reisen in Zeiten von Corona

CoronaVirus und Reisen
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Übersicht der Einreisebestimmungen für unsere angebotenen Reisen

Länderinformationen: Ukraine

Status des Reiselandes beim RKI

  • Seit 16.05. gilt die Ukraine nur noch als Risikogebiet

Vor der Einreise

Ausländischen Staatsangehörigen ist es wieder möglich in die Ukraine zu reisen. Für alle ausländischen Personengruppen (ausgenommen hiervon sind u.a. Staatsangehörige, “Residents” und Diplomaten) ist bei Einreise der Nachweis einer Krankenversicherung (in englischer oder ukrainischer Sprache) mitzuführen, die sowohl eine Behandlung als auch eine Beobachtung bei Verdachtes auf COVID-19 deckt. Die Versicherung muss bei einem in der Ukraine registrierten Unternehmen oder einem ausländischen Unternehmen, das eine Geschäftsstelle oder einen Versicherungspartner in der Ukraine hat, abgeschlossen werden. Ausländischen Staatsangehörige ist der Transit erlaubt, falls diese im Besitz einer ukrainischen Krankenversicherung sind. Personen, die keine gültige Krankenversicherung besitzen, kann die Einreise verweigert werden.

Quarantäne bei Einreise : NEIN

Alle ausländischen Einreisenden müssen sich nach der Einreise nicht in Quarantäne begeben.

  • Ukrainische Staatsangehörige und Einwohner müssen sich nach der Einreise für 14 Tage selbst isolieren, wenn sie kein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Die Anmeldung zur Quarantäne muss in der App „Dii vdoma“ hinterlegt werden.
  • Die 14-tägige Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, indem ein PCR-Test durchgeführt wird. Weitere Informationen stellen die ukrainischen Behörden zur Verfügung.

Covid-Test und Impfung

Covid-19 Test für Einreise erforderlich: Ja

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden : 48

Anmerkungen zu Tests

Alle ausländischen Reisenden ohne ukrainische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen (nicht älter als 72 Stunden; unabhängig vom Alter des Reisenden). Ein Selbsttest, Antikörpertest oder Nachweis einer Impfung befreit nicht von der Vorlage des negativen PCR-Testergebnisses. Es besteht keine Möglichkeit den PCR-Test vor Ort durchzuführen oder sich statt eines Tests in Quarantäne zu begeben.

Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses und der Krankenversicherung ausgenommen, sofern sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.

Ukrainische Staatsbürger und Ausländer mit einer ukrainischen Aufenthaltserlaubnis können bei Einreise ein negatives PCR-Test vorlegen (nicht älter als 72 Stunden). Alternativ kann nach der Einreise eine Pflichtquarantäne erfolgen.

Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Weitere Einzelheiten sind auf der offiziellen Webseite „Visit Ukraine Today“ nachzulesen.

Keine Einreiseerleichterung für Geimpfte

Ausreise

PCR-Test für Ausreise erforderlich : Nein

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Einreisemodalitäten Deutschland

Reisende, die auf dem Land-, Luft- oder Seeweg nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt der Einreise als internationales Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesenen Region aufgehalten haben, müssen sich vor der Einreise digital registrieren. Die Bestätigung (PDF) ist dem Beförderer vorzuzeigen. Die Angaben werden automatisch an die zuständigen Gesundheitsbehörden am Zielort weitergeleitet. Die genauen Regelungen sowie Ausnahmen (z.B. für Transitreisende) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums.

Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland :Ja

Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug der befördernden Airline ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Der kostenpflichtige Test darf höchstens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-, LAMP-, TMA-Test) vor Anreise vorgenommen worden sein. Antikörper-Tests sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Ausnahmen für Virusvarianten-Gebiete: Hier ist immer ein negatives Testergebnis erforderlich! Bei Antigentests verkürzt sich die Frist vor der Einreise auf 24 Stunden.

Detaillierte Informationen zu den Testregularien stellt das Robert Koch-Institut zur Verfügung. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung stellen die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.

Für Transitpassagiere bestehen Ausnahmen.

Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten müssen generell bereits bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen, welches zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 72 Stunden (PCR-, LAMP-, TMA-Tests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) zurückliegen darf. Ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis ersetzt das negative Testergebnis.

Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall darf der Antigen-Test maximal 24 Stunden zurückliegen. Ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.

Auch für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppe können Ausnahmen bestehen. Für Virusvarianten-Gebiete gibt es keine Ausnahmen!

Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg :Nein

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden :48

Anmerkung zu Tests nach der Einreise

Rückkehrer aus Risikogebieten, die nicht auf dem Luftweg einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden ab Ankunft in Deutschland auf COVID-19 testen zu lassen (s. Webseite des Auswärtigen Amtes), es sei denn, sie verfügen über einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Bei Nichtbeachtung muss mit empfindlichen Geldbußen gerechnet werden. Informationen über Testmöglichkeiten sind unter der Telefonnummer 116 117 oder online erhältlich.

Testverpflichtung nach Einreise per Flug :Nein

Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg :Ja

Durchführung der Tests nach Einreise in Stunden :48

Ausnahmen für Geimpfte

Seit 09.05. sind Geimpfte und Genesene bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn sie sind aus einem Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland eingereist. Geimpfte müssen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Die beiden Personengruppen dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Länderinformationen: Russland und Abchasien

Status des Reiselandes beim RKI

Bei dem Gebiet handelt es sich um Risikogebiet laut RKI

Vor der Einreise

Die Einreisebeschränkungen sind bis auf Weiteres gültig, eine Reihe von Personen (z.B. dringende Verwandtschaftsbesuche aufgrund eines Todesfalls, ausländische Arbeitnehmer mit ständigem Wohnsitz in Russland oder Personen, die zur medizinischen Behandlung ins Land kommen) ist davon jedoch ausgenommen.

Seit Anfang April dürfen Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben und ein gültiges Visum für Russland besitzen, wieder einreisen. Zunächst war dies nur auf direktem Weg möglich, seit 19.04. dürfen deutsche und Schweizer Staatsbürger jedoch auch aus einem beliebigen anderen Land in die Russische Föderation einreisen.

Die Ein- und Ausreise über die Landgrenzen der Russischen Föderation (auch die Grenze nach Belarus) ist allgemein nicht möglich und Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel wurde vereinzelt die Ausreise verweigert. Es bestehen jedoch Ausnahmen, z.B. ist die Ausreise über die Landesgrenzen zu den benachbarten EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen für Deutsche im eigenen Fahrzeug oder Sammeltransporten gestattet.

Die Gesellschaft für Außenwirtschaft stellt weitere Informationen zur Einreise zur Verfügung.

ACHTUNG: Nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung sind Einreisen über Land erlaubt.

Einreiseformulare : Ja

Flugreisende müssen vor Einreise ein Dokument ausfüllen.

Transit

  • Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.

Quarantäne bei Einreise :Nein

Covid-Test und Impfung

Covid-19 Test für Einreise erforderlich: Ja

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden : 72

Anmerkungen zu Tests

  • Reisende, die nicht mit dem Flugzeug nach Russland reisen, müssen den Test innerhalb von 3 Tagen nach Einreise vornehmen und bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses sich in Quarantäne begeben.
  • Für Kinder bestehen keine Ausnahmen von der Testpflicht.
  • Bereits beim Boarding eines Flugzeugs nach Russland (auch wenn es sich um einen Transitflug handelt; der max. Transitaufenthalt beträgt 24 Stunden) muss ein PCR-Test (nicht älter als 3 Tage; Bestätigung auf Russisch oder Englisch) in ausgedruckter Form vorliegen. Weiterhin werden an Flughäfen stichprobenartige Covid-19 Tests durchgeführt.

Keine Einreiseerleichterung für Geimpfte

Ausreise

PCR-Test für Ausreise erforderlich : Nein

Anmerkungen zu Tests

  • Manche Fluggesellschaften verlangen die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses vor Antritt der Reise.

Zusätzliche Informationen zur Ausreise

  • Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende derzeit eingeschränkt.

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Einreisemodalitäten Deutschland

  • Reisende, die auf dem Land-, Luft- oder Seeweg nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt der Einreise als internationales Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesenen Region aufgehalten haben, müssen sich vor der Einreise digital registrieren. Die Bestätigung (PDF) ist dem Beförderer vorzuzeigen. Die Angaben werden automatisch an die zuständigen Gesundheitsbehörden am Zielort weitergeleitet. Die genauen Regelungen sowie Ausnahmen (z.B. für Transitreisende) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums.

Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland : Ja

Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg : Nein

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden : 48

Anmerkung zu Tests vor der Einreise

  • Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug der befördernden Airline ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
  • Der kostenpflichtige Test darf höchstens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-, LAMP-, TMA-Test) vor Anreise vorgenommen worden sein. Antikörper-Tests sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
  • Ausnahmen für Virusvarianten-Gebiete: Hier ist immer ein negatives Testergebnis erforderlich! Bei Antigentests verkürzt sich die Frist vor der Einreise auf 24 Stunden.

Testverpflichtung nach Einreise per Flug :Nein

Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg :Ja

Durchführung der Tests nach Einreise in Stunden :48

Anmerkung zu Tests nach der Einreise

Rückkehrer aus Risikogebieten, die nicht auf dem Luftweg einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden ab Ankunft in Deutschland auf COVID-19 testen zu lassen (s. Webseite des Auswärtigen Amtes), es sei denn, sie verfügen über einen Impf- oder Genesenen-Nachweis.

Bei Nichtbeachtung muss mit empfindlichen Geldbußen gerechnet werden. Informationen über Testmöglichkeiten sind unter der Telefonnummer 116 117 oder online erhältlich.

Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland : Nein

Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne : Ja

Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests : Ja

Vollständige Impfung abgeschlossen in Tagen vor Einreise : 14

Anmerkungen zu Impfungen

Seit 09.05. sind Geimpfte und Genesene bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn sie sind aus einem Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland eingereist. Geimpfte müssen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Die beiden Personengruppen dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Länderinformationen: Litauen

Status des Reiselandes beim RKI

  • Bei dem Gebiet handelt es sich um Risikogebiet laut RKI
  • Litauen gilt seit 06.06. als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet)

Vor der Einreise

Einreisebestimmungen

Die Einreise für Reisende aus der EU ist unter Auflagen möglich. Die Grenzen zu Weißrussland und der Russischen Föderation sind für die Einreise von Privatpersonen weiterhin geschlossen, die Ausreise ist über die Grenzübergänge Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich (abweichende Regeln gelten für den Warentransport). An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen statt, am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss jedoch mit Checks gerechnet werden. Es bestehen Fährverbindungen nach Kiel und Karlshamm (Schweden).

Einreiseformulare :Ja

  • Alle Personen, die nach Litauen reisen, müssen sich in einem Online-Formular registrieren (frühestens 48 Stunden vor Einreise), der übermittelte QR-Code ist bei der Einreise vorzuweisen.

Transit

  • Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist verpflichtend.
  • Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.

Quarantäne bei Einreise :Ja

  • Quarantänedauer: 10 Tage. Bis mindestens 13.06. unterliegen Reisende u.a. aus Deutschland, Schweiz und Österreich der Quarantänepflicht. Die Liste wird von den Behörden wöchentlich aktualisiert.
  • Die 10-tägige Quarantänezeit kann durch einen negativen PCR-Test (kostenpflichtig) ab dem 7. Tag verkürzt werden. Die frühzeitige Freitestung aus der Quarantäne muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Falls Reisende der Quarantänepflicht unterliegen und vor Ablauf der Quarantänezeit aus Litauen ausreisen möchten, kann eine Sondergenehmigung beantragt werden (Bearbeitungszeit 24 Stunden).
  • Reisende, die nachweislich durchgeimpft sind (2 Dosen) oder in den vergangenen sechs Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchlaufen und auskuriert haben, können mit ärztlichem Attest von der Quarantäne befreit werden (Übersetzung muss auf Englisch, Russisch oder Litauisch vorliegen).
  • Bei Verstößen gegen Quarantänevorschriften droht eine Geldstrafe zwischen 60 bis 1.500 €; es gilt jedoch anzumerken, dass während der Quarantäne auch Spaziergänge im Umkreis von 1 Kilometer um die Unterkunft erlaubt sind. Für Reisende aus Ländern mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
  • Offizielle Informationen über die Quarantäne (einschließlich der Ausnahmen) finden sich auf einer Seite des litauischen Gesundheitsministeriums.

Covid-Test und Impfung

Covid-19 Test für Einreise erforderlich: Ja

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden :72

Anmerkungen zu Tests

  • Alle Reisenden müssen seit dem 10.03. bereits beim Beförderer ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (in einer europäischen Sprache) vorlegen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben. Transitreisende, die nur notwendige Stops einlegen, sind von der Test- oder Quarantänepflicht befreit. Ausnahmen gelten auch für Personen, die mit dem eigenen PKW anreisen, sowie für geimpfte oder bereits von COVID-19 genesene Personen. (Die Registrierung- und Quarantänepflicht gilt weiterhin für alle Einreisenden.)

Vollständige Impfung ermöglicht Umgehung der Test- und Quarantänepflicht

Ausreise

PCR-Test für Ausreise erforderlich : Nein

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Einreisemodalitäten Deutschland

  • Reisende, die auf dem Land-, Luft- oder Seeweg nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt der Einreise als internationales Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesenen Region aufgehalten haben, müssen sich vor der Einreise digital registrieren. Die Bestätigung (PDF) ist dem Beförderer vorzuzeigen. Die Angaben werden automatisch an die zuständigen Gesundheitsbehörden am Zielort weitergeleitet. Die genauen Regelungen sowie Ausnahmen (z.B. für Transitreisende) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums.

Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland :Ja

Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg :Nein

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden :48

Anmerkung zu Tests vor der Einreise

  • Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug der befördernden Airline ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
  • Der kostenpflichtige Test darf höchstens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-, LAMP-, TMA-Test) vor Anreise vorgenommen worden sein. Antikörper-Tests sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
  • Ausnahmen für Virusvarianten-Gebiete: Hier ist immer ein negatives Testergebnis erforderlich! Bei Antigentests verkürzt sich die Frist vor der Einreise auf 24 Stunden.
  • Detaillierte Informationen zu den Testregularien stellt das Robert Koch-Institut zur Verfügung.
  • Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung stellen die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.
  • Für Transitpassagiere bestehen Ausnahmen.

Testverpflichtung nach Einreise per Flug :Nein

Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg :Ja

Durchführung der Tests nach Einreise in Stunden :48

Anmerkung zu Tests nach der Einreise

  • Rückkehrer aus Risikogebieten, die nicht auf dem Luftweg einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden ab Ankunft in Deutschland auf COVID-19 testen zu lassen (s. Webseite des Auswärtigen Amtes), es sei denn, sie verfügen über einen Impf- oder Genesenennachweis.
  • Bei Nichtbeachtung muss mit empfindlichen Geldbußen gerechnet werden. Informationen über Testmöglichkeiten sind unter der Telefonnummer 116 117 oder online erhältlich.

Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland :Nein

Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne :Ja

Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests :Ja

Vollständige Impfung abgeschlossen in Tagen vor Einreise :14

Anmerkungen zu Impfungen

  • Seit 09.05. sind Geimpfte und Genesene bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn sie sind aus einem Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland eingereist. Geimpfte müssen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Die beiden Personengruppen dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Länderinformationen: Norwegen /Svalbard

Status des Reiselandes beim RKI

Bei dem Gebiet handelt es sich um Risikogebiet laut RKI

Vor der Einreise

Einreisebestimmungen

  • Bis auf Weiteres sind die norwegischen Grenzen für nahezu alle Menschen geschlossen, die nicht im Land wohnen (Nachweis sollte möglichst durch einen Auszug aus dem Folkeregister mit dem Verweis “bosatt” mitgeführt werden; Belege über ein Wohnverhältnis oder auch einen Arbeits- bzw. Studienplatz in Norwegen allein genügen nicht; ebenfalls wird der Nachweis einer D-Nummer zur Einreise nicht anerkannt). Bis auf wenige Ausnahmen, etwa für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten), den Warentransport und Gesundheitspersonal aus den Nachbarländern Schweden und Finnland, dürfen ausländische Personen nicht mehr einreisen. Dies gilt u.a. für Touristen, Lebenspartner und Verlobte von norwegischen Bürgern sowie für Personen, die eine Ferienimmobilie in Norwegen besitzen.
  • Weitere Informationen zur Einreise bieten außerdem die norwegischen Behörden und die Einwanderungsbehörde an.

Einreiseformulare : Ja

  • Alle Personen, die nach Norwegen einreisen, müssen vor der Einreise ein Selbsterklärungsformular ausfüllen (max. 72 Stunden vor Einreise) und dies der Polizei bei einer Grenzkontrolle aushändigen.

Transit

  • Nur Flughafentransit ist erlaubt.

Quarantäne bei Einreise : Ja

  • Quarantänedauer: 7- 10 Tage. Die generelle Einreise (Flug-oder Seereisen) über Gebiete, die von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuft werden, führen zu einer 10-tägigen Quarantänepflicht, diese ist auch für deutsche, österreichische und schweizer Reisende gültig.
  • Für Reisende, die aus Schengen-Ländern mit einer niedrigeren Inzidenzrate als 150 Fälle pro 100.000 Einwohner (in den letzten 14 Tagen) und einer Testpositivrate von max. 4 % einreisen, entfällt die Pflicht zur Isolation im Quarantänehotel. Hierbei werden die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts zur Bewertung herangezogen. Eine Quarantäne ist weiterhin an einem Ort nach Wahl verpflichtend. Die Quarantänezeit kann auf 7 Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test (Antigen-Schnelltest) muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft durchgeführt werden; eine Testpflicht (nur PCR-Test gültig) besteht am 7.Tag für alle Personen, die sich in Heimquarantäne isolieren.
  • Gültig für Reisende, die außerhalb des Schengenraums einreisen oder aus Schengen-Ländern mit einer Inzidenzrate von über 150 einreisen:
  • Personen, die keinen eigenen Wohnsitz, Arbeitgeber oder Kunden in Norwegen haben, müssen sich in Quarantänehotels aufhalten. Dies gilt ebenfalls für alle in Norwegen einreisende Personen aus roten Regionen (unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz im Land). Die Quarantänezeit in einem Quarantänehotel kann ggfs. nach 3 bzw. 7 Tagen (gültig für Reisende aus Ländern mit hoher Infektionsrate) mit einem Test beendet werden und die restliche Quarantänezeit kann an einem Ort der Wahl fortgesetzt werden.
  • Einreisende mit essenziellem Grund müssen belegen können, dass ihre gewählte Unterkunft für eine Selbstisolation geeignet ist oder ein fester Wohnsitz bspw. mit einer Wohnungsgeberbestätigung nachgewiesen werden kann. Personen, die sich in Hotelquarantäne isolieren, werden aufgefordert einen Test am 7.Tag durchzuführen. Nähere Informationen zu den Quarantäneregeln für Reisende bieten die norwegischen Behörden.

Covid-Test und Impfung

Covid-19 Test für Einreise erforderlich:  Ja

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden : 24

Anmerkungen zu Tests

  • Es dürfen Personen aus Risikogebieten (derzeit fast ganz Europa) nur nach Norwegen einreisen, wenn sie einen negativen PCR-Test (nicht älter als 24h; ausgestellt in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache) vorlegen können. Zusätzlich muss bei Einreise ein PCR-oder Antigen-Test absolviert werden (binnen 24 Stunden). Alle Reisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich, Südafrika, Irland, Niederlanden, Österreich, Portugal oder Brasilien aufgehalten haben, müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Die Tests sollen bestenfalls am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden.
  • Folgende Personengruppen müssen keinen Test bei Einreise vorlegen: norwegische Staatsbürger, Personen mit Wohnsitz in Norwegen, Kinder unter 12 Jahren und Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate nachweislich (bestätigtes Laborergebnis) an Covid-19 erkrankt sind. Eine komplette Auflistung sämtlicher Ausnahmen stellt das norwegische Justizministerium zur Verfügung.

Keine Einreiseerleichterung für Geimpfte

Länderinformationen: Svalbard und Jan Mayen

Status des Reiselandes beim RKI

Bei dem Gebiet handelt es sich um kein Risikogebiet laut RKI

Vor der Einreise

Einreisebestimmungen

  • Reisen nach Spitzbergen sind nach Aufhebung des zuvor geltenden Einreiseverbots vom Festland grundsätzlich wieder möglich. Nach Angaben der Behörden müssen sich Reisende aus Ländern der folgender Quarantäneliste (aktuell auch Deutschland, Schweiz und Österreich) vor Einreise auf dem norwegischen Festland selbst isolieren. Eine Einreise ist nach der 10-tägigen Quarantäne in Norwegen möglich. Vor unnötigen Reisen raten die Behörden ab.

Quarantäne bei Einreise : Ja

  • Quarantänedauer: 10 Tage. Die meisten Staatsangehörigen (siehe Einreisebestimmungen) müssen sich vor der Einreise nach Svalbard und Jan Mayen einer zehntägige Quarantäne auf dem norwegischen Festland unterziehen.

Covid-Test und Impfung

Covid-19 Test für Einreise erforderlich:  Ja

Durchführung der Tests vor Einreise in Stunden : 24

Anmerkungen zu Tests

  • Reisende nach Svalbard müssen vor Einreise ein negatives Covid-19-Testergebnis in Norwegen vorlegen (nicht älter als 24 Stunden; gültig ist auch Schnelltest).

Keine Einreiseerleichterung für Geimpfte

Flugbetrieb

  • Vom norwegischen Festland aus gibt es jede Woche mehrere Flüge mit SAS und Norwegisch nach Svalbard.

Ausreise

PCR – Test für Ausreise erforderlich : Nein

Hinweise zu diesen Reiseinformationen

  • Bei unseren bereitgestellten Informationen kann es sich trotz sorgfältiger Prüfung und Aufbereitung nur um eine Orientierungshilfe für individuelle Recherchen handeln. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort ändern sich oft kurzfristig, zudem sind regionale Sonderfälle möglich.
  • Bitte prüfen Sie daher auch unbedingt die detaillierten Informationen der zuständigen Auslandsvertretung oder des Auswärtigen Amtes für weitergehende Hinweise. Auf die zur Informationsbereitstellung eingesetzten Anbietersysteme und deren Fehlerfreiheit haben wir nur sehr beschränkten Einfluss.
  • Wir können keine rechtliche Gewähr für die jederzeitige Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, individuelle Relevanz oder sonstige Verlässlichkeit der Informationen übernehmen.
  • Da sich die Lage jederzeit sehr schnell ändern kann, können wir leider keinerlei Gewähr für die Aktualität übernehmen. Sämtliche Angaben erfolgen daher unverbindlich und ohne Gewähr. Für Fragen zu näheren Einreisebestimmungen nutze bitte unser Kontaktformular

Reiseziele Urbexplorer

Unsere Empfehlungen für deinen Schutz

  • Checke online ein und vermeide Gedränge am Flughafen oder Bahnhof
  • Begrüßung kontaktlos mit einem asiatischen „Namaste“
  • Nutze deine eigene Mehrweg-Getränkeflasche
  • Teilen dein Reiseproviant nicht mit der Gruppe
  • Schütze dich sich mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (bei uns kostenlos verfügbar)
  • Vermeide kleine Räume und Gemeinschaftsbereiche (nur mit MNM)
  • Lüfte dein Zimmer regelmäßig
  • Berühre Türklinken mit dem Unterarm oder Handschuh
  • Tausche kein Equipment wie Fotokameras oder Objektive untereinander
  • Bei unseren Touren und Reisen stehen ein Wasserbehälter, Seife, Desinfektionsmittel und MNM kostenlos zur Verfügung
  • Unsere Transportmittel werden gründlich und regelmäßig desinfiziert

Wo erhalte ich kurzfristig einen PCR-Test?

  • Wenn ein Test kurz vor Reiseantritt erforderlich ist, kann er an den großen Flughäfen durchgeführt werden. An den meisten Flughäfen in Deutschland bietet das Unternehmen “Test & Fly Zentrum” gegen Bezahlung PCR-Tests an und garantiert, das Ergebnis in 3 bis 6 Stunden per E-Mail mitzuteilen. Bei der Suche nach Testmöglichkeiten über Suchmaschinen (Google oder andere) findet man viele Testangebote an Flughäfen oder bei spezialisierten Arztpraxen und Kliniken.

Sicherheit im Flugzeug

  • Vieles, was hinsichtlich der Luftreinigung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Restaurants und Kultureinrichtungen nur in geringem Maße existiert, ist im Flugzeug selbstverständlich. Alle 3 Minuten wird die Innenraumluft komplett ausgetauscht. Die Hälfte der neu einströmenden Luft wird aus der Umgebungsluft des Flugzeugs neu eingeleitet, die andere Hälfte wird über einen “HEPA-Filter” zu 99% (laut Hersteller zu 99,97%) von allen Keimen (auch Viren) befreit (Video). Das geringe Restrisiko wird durch die im Flugzeug vorgeschriebene und vom Bordpersonal notfalls durchgesetzte Nutzung von Masken weiter minimiert. Fast alle Fluggesellschaften verlangen momentan das Tragen von medizinischen Masken (= chirurgische Masken) während des Fluges, manche schreiben von FFP2 Masken.

Rückkehr nach Deutschland

  • Die Bundesrepublik unterscheidet zwischen drei Risikogruppen: 1. Nicht-Risikogebiet / 2. Risikogebiet / 3. Hochrisikogebiet (oder Virus-Variantengebiet). Zu welcher Gruppe Ihr Urlaubsland zählt, können Sie hier nachlesen.
  • Digitale Einreiseanmeldung: Wer sich in den vorangegangenen 10 Tagen in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss vor Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
  • Negatives Testergebnis: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss spätestens 48 Stunden nach (!) Rückkehr nach Deutschland den Nachweis erbringen nicht mit Covid-19 infiziert zu sein. Auch Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen.
  • Wer aus einem Hochrisikogebiet/Virusvariantengebiet einreist, muss den Test nicht früher als 48 Stunden vor (!) Antritt der Heimreise schon im Urlaubsland durchführen.
  • Quarantäne: Bei Rückkehr aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet muss der Reisende sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben und seinem zuständigen Gesundheitsamt das negative Testergebnis vorlegen. Die Quarantäne kann 5 Tage nach der Einreise durch einen neuen negativen Coronatest beendet werden.
  • Abweichungen von Bundesland zu Bundesland möglich
  • Bitte prüfe die obigen Angaben anhand der Informationen deiner Landesregierung , da Abweichungen möglich sind. Eine Zusammenfassung findest du auch auf der Webseite des ADAC.
  • Unsere Gäste aus der Schweiz, Österreich, Italien und anderen Ländern bitte ich, sich anhand der Veröffentlichungen ihrer Regierung zu informieren.

Unser Versicherungspartner bietet eine  Corona-Zusatzversicherung an

  • Die TravelSecure – Würzburger Versicherung bietet eine Corona-Zusatzversicherung zu einer Reisekrankenversicherung oder zu einer Rücktrittskosten-Versicherung der Würzburger Versicherungan. Wir empfehlen, diese Versicherung vor der Abreise abzuschließen. Bitte beachte: die Coronaversicherung muss innerhalb von 29 Tagen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden.
  • Damit bist du während der Pandemie umfassend abgesichert:
  • Wenn du die Reise nicht antreten kannst, weil du vor der Reise positiv getestet werden bist oder wenn eine Fluggesellschaft oder ein Hotel dich wegen “Corona-Verdacht” (Fieber, Husten, andere Erkältungssymptome) nicht eincheckt, übernimmt die “Corona-Zusatzversicherung” der Würzburger Versicherung die entstehenden Kosten.
  • Wenn du die Reise wegen einer Erkrankung nicht antreten kannst, übernimmt die Rücktrittsversicherung die Stornokosten.
  • Wenn du während der Reise erkrankst, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten.
  • Bis zum letzten Tag vor der Abreise kannst du kostenlos stornieren, wenn ein staatliches Ein- oder Ausreiseverbot die Reise unmöglich macht.
  • Buchung einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung und Erweiterung mit der Corona-Zusatzversicherung
    Bitte buche die Corona-Zusatzversicherung in Zusammenhang mit einer Rücktrittskosten- oder Reisekrankenversicherung der Würzburger Versicherung unter diesem Link: Reiseversicherungen von TravelSecure

 

Abenteuerreisen Urbexplorer

Hinweise zur aktuellen Corona Situation

  • Wir können es verstehen und nachvollziehen dass du dir in diesen stürmischen Zeiten Sorgen darum machst, ob die bereits geplante und gebuchte Reise mit Urbexplorer überhaupt noch stattfinden kann. Um dich mit dieser Sorge nicht alleine zu lassen, hier ein paar Hinweise. Bei Urbexplorer sind wir es seit unserer Gründung gewohnt, mit ungeplanten Herausforderungen umzugehen. Es ist für uns nicht das erste Mal, dass Touren und Reisen nicht stattfinden oder Veränderungen vor Ort eintraten und wir improvisieren mussten. Auf dieses Improvisationstalent können wir nunmehr zurückgreifen und Lösungen finden mit denen alle Teilnehmer, in der Zeit von Corona zufrieden sein werden. Was machen wir also nun wenn es kurzfristig unzumutbar wird, eine in den nächsten Tagen oder Wochen geplante Tour stattfinden zu lassen, weil beispielsweise ein Großteil der Teilnehmer nicht anreisen kann, oder das Reiseland vorübergehend zum Sperrgebiet erklärt wird?

1. Zuerst schauen wir nach einem Ersatztermin für die geplante Reise

  • Falls es durch Einreisestopps und Grenzschließungen also wenn von staatlicher Seite es nicht möglich ist in das Reiseland einzureisen in den Reiseländern dazu kommen sollte, werden wir gemeinsam mit dem gesamten Team schauen auf welchen späteren Zeitpunkt wir die Tour verlegen können, sobald sich die Lage wieder beruhigt hat. Das haben wir schon ein paar Mal in der Vergangenheit machen müssen und dies hat bisher immer für alle Teilnehmenden gut funktioniert. Dies geschieht für dich kostenfrei.

2. Falls wir keinen Ersatztermin finden, bekommst du selbstverständlich dein Geld zurück!

  • Man freut sich riesig auf die Reise, dann ist es nicht so schön, wenn du gerade zu dem Ersatztermin verhindert bist. Falls es zeitlich bei dir absolut nicht geht an einem Ersatztermin teilzunehmen oder eine Alternative aus unserem Angebot auszuwählen dann bekommst du bei Reisen die unter das Pauschalreiserecht fallen deine Anzahlung/ Komplettzahlung zu 100 % erstattet.

3. Falls eine geplante Tour wegen eines Einreiseverbotes kurzfristig nicht stattfinden kann, hast du die Möglichkeit stattdessen bei einer anderen Reise mitzukommen!

  • Du hast natürlich immer noch die Möglichkeit einfach eine alternative Reise aus unserem Angebot auszusuchen und diese kostenfrei umzubuchen. Dies geschieht für dich 100 % kostenfrei. Melde dich einfach und teile uns deine Wünsche mit und wir kümmern uns um eine faire Lösung.
  • Wir stellen diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammen. Wegen manchmal unangekündigter Änderungen können wir die Aktualität der Angaben dennoch nicht garantieren. Bitte nutzt die in obigen Texten enthaltenen Links zu offiziellen Seiten der Länder.

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