Inhaltsübersicht
Generelle Testpflicht für Flugeinreisende
PCR-Tests an Flughäfen gibt es bereits seit einiger Zeit. Von Sonntag an müssen alle Flugreisenden nach Deutschland negative Testergebnisse allerdings schon beim Einchecken vorlegen.
Angesichts der Corona-Pandemie sollen sich Flugpassagiere vor dem Start nach Deutschland künftig generell testen lassen müssen – und zwar mit Beginn vom Sonntag an. Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen mit diesem Vorlauf in Kraft treten, damit sich Reisende und Fluggesellschaften darauf einstellen können, wie es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Ins Flugzeug steigen können soll man dann nur noch mit einem frischen negativen Testergebnis. Dies soll auch unabhängig von den Infektionszahlen im Urlaubsland gelten.
- Die Regelung gilt für alle einreisenden Flugreisenden. Crews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.
- Reisende müssen sich verpflichtend vor Abreise durch eine “zugelassene Stelle” im Ausland testen lassen.
- Sofern dies nicht möglich ist, kann die Airline vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.
- Der Test darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
- Flugreisenden müssen die Kosten der Tests selbst tragen.
- Es gibt keine Testpflicht. Aber eine Beförderung ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet.
- Die Fluggesellschaft kontrolliert vor dem Abflug das Vorliegen eines negativen Tests. Auch die Grenzschutzbehörden oder Gesundheitsämter können das Vorliegen eines Tests überprüfen.
- Die Kosten für eine mögliche Quarantäne im Urlaubsland trägt der Reisende selbst.
- Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsmitteln betroffen.
- Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021
Die Test-Kontrollen
Ob Reisende einen negativen Testnachweis haben, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich. Fluggesellschaften müssen die Beförderung nach Deutschland unterlassen, wenn ein Passagier keinen Test hat oder wenn angegebene Daten “offensichtlich unrichtig” sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten sollen Airlines Bußgelder drohen.
Bestehende Testpflichten
Schon jetzt gibt es Testpflichten – aber bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohem Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus Hochinzidenzgebieten mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen. Dann gelten außerdem auch Vorgaben, sich zurück in Deutschland in Quarantäne zu begeben.
Die Fluggesellschaften
Die Luftverkehrsbranche sieht noch offene Fragen zur Umsetzung der geplanten generellen Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland.
Fundstelle: FVW Online