Corona Pandemie – Touristische Reisen nach Russland

Staatsbürger von Deutschland, Österreich und der Schweiz, die über ein gültiges Visum verfügen, dürfen nach Russland einreisen. Das geht aus der aktuellen Fassung der Regierungsverordnung 635-r (RU) hervor. Die AHK und die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland veröffentlichen hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Einreise nach Russland.


Wie darf man als Deutscher nach Russland einreisen?

Die Einreise ist ausschließlich per Flugzeug mit Direktflug aus einem der Länder möglich, die in der Anlage 1 zur Regierungsverordnung Nr. 635-r aufgelistet sind (siehe unten). Bei der Einreise nach Russland wird ein gültiger deutscher Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer und ein gültiges Visum für die Russische Föderation bzw. eine Genehmigung für zeitweiligen Aufenthalt in Russland (Stempel im Reisepass) oder ein dauerhafter Aufenthaltstitel (VNZh) benötigt.

Wird ein negativer Corona-Test benötigt?

Ja, für die Einreise nach Russland wird für ausländische Staatsangehörige ein russisch- oder englischsprachiger negativer PCR-Test benötigt, der bei Einreise nach Russland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte russische Staatsangehörige sind von der Testpflicht befreit, wenn sie bei der Einreise ein Zertifikat über die Vollimpfung mit einem in Russland anerkannten Covid-19-Impfstoff vorweisen können (europäische Impfstoffe sind in Russland bislang nicht anerkannt).

Darf man über Drittstaaten nach Russland einreisen?

Deutsche Staatsbürger mit gültigem Russlandvisum sowie Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Deutschland und ein gültiges Russlandvisum verfügen, dürfen auf dem Luftweg auch über Drittländer, die in der Anlage 1 der Regierungsverordnung Nr. 635-r aufgelistet sind, nach Russland einreisen. Diese betrifft alle Visatypen, darunter Touristen-, Geschäfts- und Arbeitsvisa.

Aus welchen Ländern ist die Einreise nach Russland per Direktflug erlaubt?

Die Einreise nach Russland ist nur per Direktflug aus Ländern möglich, die in der Anlage 1 der Regierungsverordnung Nr. 635-r aufgelistet sind. Außerdem ist die Staatsbürgerschaft eines der gelisteten Länder bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung in einem dieser Länder erforderlich, z. B. dürfen deutsche Staatsbürger aus der Schweiz, aus der Türkei oder aus Großbritannien nach Russland einreisen.

Wie kann man ein Russland-Visum beantragen?

Seit Wiederaufnahme des regulären Reiseverkehrs zwischen Russland und Deutschland dürfen deutsche Staatsbürger wieder verschiedene Visatypen beantragen, darunter Touristen-, Geschäfts- und Arbeitsvisa. Es gilt das internationale Abkommen zwischen der EU und Russland zur Visavergabe. Die hierfür einzureichenden Dokumente und das Abkommen finden Sie auf der Webseite der russischen Botschaft in Deutschland.

Welche Quarantäne-Regeln gelten nach der Einreise?

Für nach Russland einreisende Deutsche und andere Ausländer entfällt die Quarantänepflicht. Bei der Einreise wird für alle einreisenden Ausländer allerdings weiterhin ein max. drei Kalendertage alter negativer PCR-Test benötigt.

Darf man auch über den Landweg nach Russland einreisen?

Die Einreise gilt nicht für den Landweg. Hierfür ist weiterhin die Abstimmung mit dem Stab zur Bekämpfung des Coronavirus bei der stellvertretenden Premierministerin Tatjana Golikowa notwendig. Eine Ausnahme für eine einmalige Einreise gilt für ausländische Staatsangehörige mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel (VNZh) in Russland.

Werden e-Visa ausgestellt?

Wann die e-Visa ausgestellt werden, ist bislang nicht bekannt.

Wie funktioniert der QR-Code, der in Russland als Impfnachweis zum Einsatz kommt? Welche Vorteile bringt er?

Der QR-Code gilt als Nachweis eines vollständigen Impfschutzes bzw. einer Vorerkrankung. Je nach Region berechtigt er den Zutritt u. a. zu Kultureinrichtungen, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.

Ich bin mit einem westlichen Impfstoff wie z. B. Pfizer/Biontech geimpft. Ist es möglich, einen russischen QR-Code zu erhalten?

Nein, das ist derzeit leider nicht möglich.

Einreise nach Deutschland unterliegt verschärften Bestimmungen

Bei der Einreise nach Deutschland sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesrepublik zu beachten, insbesondere die Corona-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021. Sie gilt seit dem 1. August 2021 und weist Risikogebiete in die beiden Kategorien (1) Hochrisikogebiet und (2) Virusvariantengebiet aus. Russland ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft.

Für Einreisende sieht die Verordnung eine generelle Nachweispflicht vor, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.

Demzufolge müssen alle Einreisenden im Alter von mindestens zwölf Jahren nachweisen, dass bei ihnen keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Dies ist möglich über (1) Impfnachweise, (2) Testnachweise und (3) Genesenennachweise. Für einen Testnachweis kommen bei einer Einreise aus Russland PCR-Tests (maximal 72 Stunden vor Einreise) und Antigentests (maximal 48 Stunden vor der Einreise) in Frage.

Nach der Einreise gilt eine Quarantänepflicht, bis ein Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung von einer Infektion oder ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland übermittelt wird.

Für genesene und geimpfte Personen endet die Quarantäne unmittelbar, wenn diese den Genesenennachweis oder den Impfnachweis übermitteln. Darüber hinaus ist eine “Freitestung” aus der Quarantäne durch einen frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführten negativen Test möglich. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch auch ohne Nachweis.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich vor ihrer Ankunft in Deutschland online anzumelden. Der Beförderer überprüft den Nachweis über die Anmeldung bereits beim Check-in mit Zieldestination in Deutschland.

Weiterführende Links zum Thema

Weitere Informationen zu Einreise und Quarantäne in Deutschland:

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