Heute packen wir 2 Gutscheine im Wert von je 50 € in das Adventskalender Türchen Nummer 10. Diese haben einen aufgedruckten Gutscheincode und sind ideal auch als Weihnachtsgeschenk.

Um an der Verlosung teilzunehmen, müsst ihr uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff  “Urbexplorer Adventskalender – Türchen Nummer 10” an franziska@urbexplorer.com schreiben. Teilnahmeschluss ist der 10. Dezember 23:59 Uhr.

P.S.: Mit eurer E-Mail qualifiziert ihr euch automatisch für die Silvester-Verlosung einer Tschernobyl Radiation Tour im kommenden Jahr. Wir wünschen euch viel Glück!

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Rechtshinweise:

Teilnahme- und Gewinnbedingungen, Datenschutz

Die Teilnahme am Urbexplorer Adventskalender 2019 ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach folgenden Teilnahmebedingungen:

Teilnahme

Um am Urbexplorer Adventskalender 2019 teilzunehmen, ist das Absenden einer E-Mail mit dem korrekten Betreff notwendig. Es ist nur eine E-Mail pro Teilnehmer und Adventskalendertürchen zulässig. Die Teilnahme ist nur per E-Mail und innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende E-Mails werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber

vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei

  1. Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder mit der Durchführung des Gewinnspiels,
  2. Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen,
  3. unlauterem Handeln oder
  4. falschen oder irreführenden Kontaktangaben.

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der Urbexplorer Adventskalender 2019 ist mit der Sendung einer E-Mail an einem entsprechenden Tag mit einem entsprechenden Betreff verknüpft. Bei der Vergabe der Preise werden ausschließlich die Teilnehmer berücksichtigt, die am entsprechenden Tag eine E-Mail mit dem entsprechenden Betreff gesendet haben. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt hierbei nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner werden innerhalb von 3 Tagen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt, die Gewinner der Silvesterverlosung spätestens  am 05.01.2020 in Form einer E-Mail über den Gewinn informiert. Dieser wird im Nachgang per Post versendet. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung sind nicht möglich. Die für den Versand anfallenden Kosten übernimmt der Veranstalter. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, wird der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen.

Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Urbexplorer Adventskalender 2019 ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Name und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Namen der Gewinner werden auf der Facebook-Seite des Veranstalters veröffentlicht. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressum der Webseite des Veranstalters angegebenen Kontaktdaten zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Aktion sind an den Veranstalter zu richten. Die Aktion des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.


Heute packen wir eine SanDisc Extreme Pro 128 GB Speicherkarte in das Türchen Nummer 9 unseres Adventskalenders. Die SD UHS-I-Speicherkarte bietet eine Leistung, die eure Kreativität steigert. Mit Aufnahmegeschwindigkeiten von bis zu 90 MB/s und Aufnahmen mit UHS-Speed Class 3 (U3) könnt ihr atemberaubende hochauflösende, ruckelfreie 4K UHD-Videos aufnehmen. Und weil ihr Tempo nach den Aufnahmen nicht nachlässt, bietet sie Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 170 MB/s für einen schnelleren Workflow bei der Nachbearbeitung. Außerdem ist die Karte so konstruiert, dass sie Witterungseinflüssen, Wasser, Stößen und anderen ungünstigen Bedingungen standhält. So könnt ihr sich sicher sein, dass ihr auch unterwegs für alle Eventualitäten gewappnet sind. Auch ideal als Weihnachtsgeschenk!

  • Aufnahme mit bis zu 90 MB/s*, Übertragung mit bis zu 170 MB/s*
  • Perfekt für 4K-UHD-Video(1) und Serienaufnahmen im Burst-Modus
  • Bildverlustfreie Videoaufzeichnung dank UHS Speed Class 3 (U3) und Video Speed Class 30 (V30)(2)

Um an der Verlosung teilzunehmen, müsst ihr uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff “Urbexplorer Adventskalender – Türchen Nummer 9” an franziska@urbexplorer.com schreiben. Teilnahmeschluss ist der 9. Dezember 23:59 Uhr.

P.S.: Mit eurer E-Mail qualifiziert ihr euch automatisch für die Silvester-Verlosung einer Tschernobyl Radiation Tour im kommenden Jahr. Wir wünschen euch viel Glück!

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Rechtshinweise:

Teilnahme- und Gewinnbedingungen, Datenschutz

Die Teilnahme am Urbexplorer Adventskalender 2019 ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach folgenden Teilnahmebedingungen:

Teilnahme

Um am Urbexplorer Adventskalender 2019 teilzunehmen, ist das Absenden einer E-Mail mit dem korrekten Betreff notwendig. Es ist nur eine E-Mail pro Teilnehmer und Adventskalendertürchen zulässig. Die Teilnahme ist nur per E-Mail und innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende E-Mails werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber

vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei

  1. Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder mit der Durchführung des Gewinnspiels,
  2. Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen,
  3. unlauterem Handeln oder
  4. falschen oder irreführenden Kontaktangaben.

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der Urbexplorer Adventskalender 2019 ist mit der Sendung einer E-Mail an einem entsprechenden Tag mit einem entsprechenden Betreff verknüpft. Bei der Vergabe der Preise werden ausschließlich die Teilnehmer berücksichtigt, die am entsprechenden Tag eine E-Mail mit dem entsprechenden Betreff gesendet haben. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt hierbei nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner werden innerhalb von 3 Tagen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt, die Gewinner der Silvesterverlosung spätestens  am 05.01.2020 in Form einer E-Mail über den Gewinn informiert. Dieser wird im Nachgang per Post versendet. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung sind nicht möglich. Die für den Versand anfallenden Kosten übernimmt der Veranstalter. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, wird der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen.

Beendigung der Aktion

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Urbexplorer Adventskalender 2019 ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Name und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Namen der Gewinner werden auf der Facebook-Seite des Veranstalters veröffentlicht. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressum der Webseite des Veranstalters angegebenen Kontaktdaten zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Aktion sind an den Veranstalter zu richten. Die Aktion des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.


Touristenmagnet Tschernobyl – In diesem Jahr schon 100.000 Besucher

Im Winter herrscht eine ganz besondere Atmosphäre in der Sperrzone von Tschernobyl. Da die Sonne erst spät auf- und bereits früh wieder untergeht, sollte man sich von Kiew aus so zeitig wie möglich auf den Weg in Richtung Norden machen, um den Tag effektiv auszunutzen. Die meisten Touren in die Sperrzone beginnen in der Nähe des Kiewer Hauptbahnhofs. Auf der gut zweistündigen Fahrt passiert man urige und typisch osteuropäische Dörfer, die einem einen interessanten Eindruck von der ukrainischen Ländlichkeit geben. Continue reading →


Tschernobyl und seine Folgen

Während unserer Tour durch Weißrussland im Oktober dieses Jahres besuchten wir ein Denkmal zu Ehren Wassili Iwanowitsch Ignatenkos, das auf dem zentralen Platz der Ortschaft Brahin errichtet wurde. Infolge des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl, das sich nur 45 Kilometer südlich der Siedlung befindet, wurde Brahin wie viele andere Orte in Weißrussland radioaktiv kontaminiert und ist eine der von der Katastrophe am stärksten betroffenen Ortschaften.

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Der Ansturm auf Tschernobyl ist nach wie vor ungebrochen. Laut den ukrainischen Behörden haben die Sperrzone dieses Jahr bis Anfang November mehr als 107.000 Menschen aus der ganzen Welt besucht. Weißrussland ist mittlerweile so besorgt darüber, dass das Land nördlich der Ukraine nun seine Grenzkontrollen verschärft.

Ungebrochener Hype um Tschernobyl

Der Tourismus in der Sperrzone von Tschernobyl boomt weiterhin – auch wenn die Besucherzahlen aufgrund der fallenden Temperaturen und des schlechter werdenden Wetters langsam zurückgehen. Die sowohl von Kritikern als auch Zuschauern hochgelobte HBO-Miniserie „Chernobyl“ hat maßgeblich zum gestiegenen Interesse an den Geschehnissen vor über 33 Jahren und dem heute verlassenen Gebiet um das havarierte Kernkraftwerk geführt. Einige Personen nehmen dabei nicht den offiziellen Weg über den Kontrollpunkt Dytiatky, sondern betreten die ukrainische Sperrzone illegal in der Nähe zu Weißrussland. Nur etwa zehn Kilometer liegen zwischen der weißrussisch-ukrainischen Grenze und Prypjat, dem Hauptziel der meisten „Stalker“, wie illegale Besucher umgangssprachlich genannt werden.

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Myanmar, das ehemalige Birma, ist das wohl ursprünglichste Land Asiens. Es bietet nicht nur einzigartige und mystische Landschaften, sondern auch antike Schätze, uralte Tempel und koloniale Bauten. Myanmar zu besuchen ist wie eine Reise in die Vergangenheit Südostasiens voller Sehenswürdigkeiten und Geschichten, die nur darauf warten, erzählt zu werden. Der Staat zwischen Bangladesch, Indien, China, Laos und Thailand fasziniert mit einer wundervollen Inselwelt, einem märchenhaften Hochland, Ausläufern des Himalaja und atmosphärischen Seen.

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Seit der Ankündigung, dass Touristen nun den Kontrollraum von Reaktorblock 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl besuchen dürfen, kursieren im Internet viele utopische Zahlen bezüglich der Strahlenbelastung vor Ort. Diverse Webseiten berichten, dass die Strahlung den Normalwert um das 40.000-fache überschreitet und man sich deshalb nur maximal fünf Minuten dort aufhalten kann. Wir wissen nicht, wie die Journalisten auf diese Zahl kommen. Ist es vielleicht nur ein Mittel, um Aufmerksamkeit zu erregen, Entsetzen auszulösen und eine hohe Klickzahl zu erreichen? Wir von Urbexplorer möchten unseren Gästen die Möglichkeit geben, sich selbst ein Bild von der Sperrzone und der Situation vor Ort zu machen und sie mit korrekten Informationen versorgen.

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Das Dorf Krasny Bereg liegt 200 Kilometer südöstlich von der weißrussischen Hauptstadt Minsk. Nur wenige werden jemals von dem beschaulichen Örtchen gehört haben, doch im Zweiten Weltkrieg war es Schauplatz eines der grausamsten Verbrechen, die man sich vorstellen kann. Im Jahr 1943 errichteten die Nationalsozialisten in diesem Dorf ein hauptsächlich für Kinder vorgesehenes Konzentrationslager. Heute erinnert eine Gedenkstätte von für Weißrussland nationaler Bedeutung an dieses tiefschwarze Kapitel der Geschichte. Sie ist den hilflosesten Opfern des Krieges – den Kindern – und ihrer vom Krieg gestohlenen Kindheit gewidmet. Der Ort wirkt hell und erfüllt vom Licht der Hoffnung, doch vielen Besuchern fällt es schwer, ihre Tränen an diesem von Schrecken und Leid geprägten Ort zurückzuhalten.

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Noch ist Usbekistan ein Geheimtipp unter Abenteurern, doch seit 2016 öffnet sich das Land Schritt für Schritt für den Tourismus. Für die meisten ist Usbekistan ein unbekanntes Land – ein Gebiet, das sich nicht lohnt, erkundet zu werden. „Was gibt es denn dort zu sehen außer Wüste und Moscheen? Ist es nicht gefährlich, dorthin zu reisen? Dort herrscht doch ein Diktator? So ein Land möchte ich nicht besuchen.“ Diese Reaktionen sind nicht überraschend, immerhin leben wir in einer Zeit, die von Ressentiments, Misstrauen und Angst geprägt ist. In diesem Artikel möchten wir mit Vorurteilen über Usbekistan aufräumen, denn für uns machen offene, herzliche und gastfreundliche Menschen sowie deren interessante Kultur ein Land aus und nicht die Politik. Wir setzen uns für einen kulturellen Austausch, frei von Vorurteilen, ein.

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Ground Zero – der Ort, an dem alles begann

Ab 2020 werden wir euch die Möglichkeit geben, den Kontrollraum von Reaktorblock 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl zu besichtigen. Dort wurden vor über 33 Jahren die schwerwiegenden Fehler begangen, die zur bis dahin schlimmsten Nuklearkatastrophe der Menschheitsgeschichte geführt haben. Selbst mehr als drei Jahrzehnte nach dem Unfall kann die Strahlenbelastung an diesem Ort den Normalwert um das Hundert- bis Zweihundertfache überschreiten. Spezielle Kleidung wie Schutzanzüge, Atemmasken, Sicherheitsschuhe und Schutzhelme sind während der Besichtigung deshalb Pflicht. Laut den Kraftwerksmitarbeitern reichen ein paar Minuten im Kontrollraum aus, um das Gesehene niemals zu vergessen.

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Ein Blick in die Hölle der Sperrzone von Tschernobyl

Besichtigt mit uns das Innenleben der Sperrzone von Tschernobyl – den Kontrollraum von Reaktorblock 4, in dem vor über 33 Jahren die schwerwiegenden Fehler begangen wurden, die zur bis dahin schlimmsten Nuklearkatastrophe der Menschheitsgeschichte geführt haben.

In bisherigen Führungen konnten wir uns gemeinsam Sicherheits- und Verwaltungsräume unterhalb des Kraftwerks, einen Turbinenraum, den goldenen Korridor und das Denkmal für Walerij Chodemtschuk, das erste Todesopfer der Katastrophe, anschauen. Zukünftig werden wir ebenfalls die Gelegenheit haben, einen Blick auf die (mittlerweile entkernte) Bedieneinheit von Block 4 zu werfen, die sich zum Schutz der Kraftwerksmitarbeiter hinter einer dicken Betonmauer befindet.

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Ein scheuer Blick Richtung Westen

Vom 21. bis 30. Juni 2019 fanden in Weißrussland die Europaspiele statt. Nach Baku 2015 war es der zweite Wettbewerb dieser Art in einem autoritär regierten Staat. Dennoch versuchten die Veranstalter, ein positives Bild von ihrem Land zu vermitteln – trotz der engen Verbindung mit Russland ist man um Annäherung an den Westen bemüht. Und tatsächlich merkt man in der Hauptstadt Minsk die Nähe zu Europa stärker als in Moskau. Von den Spielen sollten vor allem die Infrastruktur, Bauunternehmen, Hotel-, Restaurant- und Barbesitzer, Taxifahrer sowie Servicepersonal profitieren. Geht es nach der Regierung, soll Weißrussland für Touristen attraktiver werden. Der weißrussische Botschafter Denis Sidorenko warb in Berlin im Vorfeld der Spiele für einen Besuch in seinem Land. „Belarus ist kein touristisches Mekka. Wir haben kein Meer, wir haben keine Gebirge, aber ich glaube, Belarus ist eine vielfach unterschätzte touristische Destination. Mit reichem Kulturerbe, mittelalterlichen Schlössern, einmaligen Naturschutzgebieten. Herzlich willkommen in Belarus.“ Laut Sidorenko möchte die Regierung das Land modernisieren, was im Dialog mit seinen internationalen Partnern geschehen soll.

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Auszug aus dem Buch „Tschernobyl: Eine Chronik der Zukunft“ von Swetlana Alexijewitsch: „Belarus… Wir sind ja für die Welt eine Terra incognita, ein unbekanntes, unerforschtes Land. Von Tschernobyl wissen alle, aber nur in Verbindung mit der Ukraine und mit Rußland. Wir müssen erst von uns erzählen. ‚White Russia‘ (‚Weißes Rußland‘) – so klingt der Name unseres Landes in Englisch.“ (Volkszeitung, 27. April 1996)

Die Sperrzone von Tschernobyl im Norden der Ukraine ist den meisten Menschen auch schon lange vor Ausstrahlung der hochgelobten HBO-Miniserie „Chernobyl“ ein Begriff gewesen. Doch nur die wenigsten wissen, dass es auch in Weißrussland eine solche Sperrzone gibt. Was ist das für ein Ort? Ist die weißrussische Sperrzone mit der ukrainischen vergleichbar? Wie stark ist dieser Ort kontaminiert? Leben dort noch Menschen? Im August 2019 waren wir das erste Mal vor Ort, um uns selbst ein Bild vom „Polessischen Staatlichen Radioökologischen Schutzgebiet“, wie das Areal offiziell heißt, zu machen.

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Ein Team von Wissenschaftlern rund um Professor Jim Smith von der Universität von Portsmouth stellte in einem Experiment mithilfe traditioneller Techniken Alkohol unter Verwendung von Wasser und Getreide aus der Sperrzone von Tschernobyl her. Die Arbeitsgruppe besteht aus Forschern aus Großbritannien und der Ukraine, die seit vielen Jahren in der Sperrzone arbeiten und untersuchen, wie sich das Land seit dem Unfall am 26. April 1986 erholt. Sie hoffen, mit dem Erlös den Gemeinden zu helfen, die noch immer von den Auswirkungen der Katastrophe betroffen sind. Professor Smith beschrieb den Wodka „als die wahrscheinlich wichtigste Flasche Alkohol der Welt.“

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Waleri Legassow schätzte als einer der ersten Wissenschaftler das wahre Ausmaß der Katastrophe von Tschernobyl richtig ein. Er ordnete wichtige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nach dem Unfall an und rettete somit in ganz Europa Millionen von Menschen das Leben. Erst auf sein Betreiben hin wurde Prypjat 36 Stunden nach der Explosion von Reaktor 4 evakuiert.

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Nach dem Bankencrash im Jahr 2008 war der Tourismus für Island essenziell. Doch bereits seit Jahren nimmt auf der Insel die Toleranz gegenüber Urlaubern ab. Einheimische beschweren sich vor allem über Vandalismus, steigende Preise sowie immer mehr Hotel-Baustellen in der Hauptstadt Reykjavík. Einige Touristen verhalten sich taktlos: Sie ignorieren Verbote, zerstören die Natur und müssen immer wieder aus Notlagen gerettet werden. Langsam gerät die rund 350.000 Einwohner zählende Insel an ihr Limit.

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Wird ein neues Dekret die Sperrzone grundlegend verändern?

Am 10. Juli unterzeichnete Wolodymyr Selenskyj, seit fast zwei Monaten neuer Präsident der Ukraine, ein Dekret “über bestimmte Entwicklungen in den Gebieten, die von der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl betroffen sind”. Einige Punkte des Dekrets sprach Selenskyj während seines Sperrzonen-Besuches Anfang dieser Woche an.

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Katastrophe in Tschernobyl – Sarkophag für die Ewigkeit?

Die neue Schutzhülle über dem 1986 explodierten Reaktorblock 4 des Kernkraftwerks #Chernobyl ist heute, am 10.07.2019 offiziell in Betrieb genommen worden. Mehr als 40 Länder beteiligten sich an der Finanzierung des 2 Milliarden Euro-Projektes, um “den Planeten und die Menschheit vor radioaktiver Verseuchung zu schützen”, so der ukrainische Präsident Wolodymyr #Selenskyj. Die 108 Meter hohe und 36.000 Tonnen schwere Konstruktion soll Temperaturen von -30 °C bis +50 °C, einem Erdbeben der Stärke 6 sowie einem Tornado der Stufe 3 standhalten und in den nächsten 100 Jahren für Sicherheit sorgen.

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Bisher gab es weltweit nur zwei atomare Unfälle, die auf der siebenstufigen INES-Skala (Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse) die höchste Stufe erreichten. Mit dieser Skala beschreibt die Internationale Atomenergie-Organisation Katastrophen mit weitreichenden gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen.

Ein Abriss der Ereignisse

Am 11. März 2011 erschütterte ein ungefähr zweiminütiges Erdbeben der Stärke 9,0 die Ostküste der japanischen Hauptinsel Honshū. Sein Epizentrum lag 163 Kilometer nordöstlich des Kernkraftwerks Fukushima I. Die ersten Wellen des Bebens regten dort Seismometer an, die eine Schnellabschaltung der Reaktoren 1 bis 3 auslösten. Gleichzeitig fiel die externe Stromversorgung des Kraftwerks durch Schäden an dessen Schaltanlagen aus und zwölf der dreizehn Notstromdieselgeneratoren starteten. Alle sechs Blöcke schalteten in der Folge auf Notkühlung um.

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Die meisten Urlauber suchen sich als Ziel für die schönste Zeit des Jahres moderne Städte, das Meer oder urige Bergdörfer aus. Ablenken, entspannen, fotografieren – dies ist die allgemeine Idealvorstellung eines gelungenen Urlaubs. Der schwarze Tourismus allerdings ist ein Trend, bei dem immer mehr Menschen genau das Gegenteil suchen: Orte, an denen Schlimmes passiert ist.

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